Neue EU-Pauschalreiserichtlinie ab 1. Juli 2018

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die neue Pauschalreiserichtlinie. Dadurch sollen Pauschalurlauber in Europa mehr Rechte erhalten. Die Regelungen innerhalb der EU sollen weitgehend vereinheitlicht und der Verbraucherschutz gestärkt werden.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Radweg-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Radweg-Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.